Die Immobilien-Profis für Mittelhessen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den von uns ausdrücklich benannten Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ihnen liegen die Informationen vom Eigentümer bzw. Dritten zugrunde, die von uns auf Ihre Richtigkeit hin nicht überprüft wurden. Wir übernehmen daher für die Richtigkeit der von uns weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenvermietung bzw. -verkauf bleiben vorbehalten. Sofern Ihnen unser Angebot bereits bekannt ist, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist bei Abschluss des durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis, die unten aufgeführte Provision in voller Höhe an uns zu zahlen.

2. Provisionsanspruch

Kommt aufgrund unseres Angebotsnachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag zustande, entsteht unser Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch im Falle eines Ersatzgeschäftes; u.a. wenn der Vertrag zu anderen als den ursprünglich durch uns angebotenen Bedingungen oder über ein anderes Objekt mit dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande kommt, oder wenn ein anderer als der ursprünglich geplante Vertrag geschlossen wird, auch dann, wenn das Geschäft nicht mit dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist. Kommt infolge unbefugter Weitergabe unseres Angebotes bzw. unserer Mitteilungen ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, ist ebenfalls unser Provisionsanspruch entstanden. Wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts erlischt, sofern dies aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person der Partei liegenden Gründen ausgeübt wird, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen. Unser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrages, bei einem Vertragsangebot mit Annahmeverpflichtungen mit Abschluss des Vertragsangebotes, fällig. Im Falle des Vertragsabschlusses sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskünfte über den wesentlichen Vertragsinhalt, der zur Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblich ist, zu erteilen. Die Provision ist innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsabschluß oder 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug an uns zu zahlen. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Bundesbankdiskontzinssatz fällig. Die jeweilige Höhe des Provisionsanspruchs bestimmt sich nach den unten aufgeführten Provisionssätzen.

3. Provisionssätze

Bei Zustandekommen des Abschluss des Hauptvertrages durch unseren Angebotsnachweis bzw. unsere Vermittlung ermittelt sich unsere Provision der Höhe nach wie folgt; jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe:

Vermietung und Verpachtung:

  • bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren
    2,5 Nettomonatsmieten
  • bei einer Vertragslaufzeit von 5 bis zu 10 Jahren
    3 Nettomonatsmieten
  • bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 10 Jahren
    3,5 Nettomonatsmieten
  • bei Verlängerungsoptionen und Vorkaufsrechten zusätzlich
    0,5 Nettomonatsmieten
  • bei Flächenerweiterungsoptionen zusätzlich
    0,5 Nettomonatsmieten

Kauf:

  • bei einem Gesamtkaufpreis von bis zu 2 Mio. €
    5,0% vom Gesamtkaufpreis
  • bei einem Gesamtkaufpreis von 2 bis zu 10 Mio. €
    4,0% vom Gesamtkaufpreis
  • bei einem Gesamtkaufpreis von mehr als 10 Mio. €
    3,0% vom Gesamtkaufpreis

An- und Vorkaufsrecht/Option:

  • bei einem Gesamtkaufpreis von bis zu 10 Mio. €
    1,0% vom Gesamtkaufpreis
  • bei einem Gesamtkaufpreis von mehr als 10 Mio. €
    0,5% vom Gesamtkaufpreis

Erbbaurecht:

  • bei einem Gesamterbaurechtszins von bis zu 10 Mio. €
    3,0% vom Gesamtkaufpreis
  • bei einem Gesamterbaurechtszins von mehr als 10 Mio. €
    2,0% vom Gesamtkaufpreis

Gesellschaftskauf:

  • bei einem Gesellschaftswert von bis zu 10 Mio. €
    4,0% vom Gesamtkaufpreis
  • bei einem Gesellschaftswert von mehr als 10 Mio. €
    3,0% vom Gesamtkaufpreis
  • jedoch mindestens vom Grundstückswert
    3,0% vom Verkehrswert

4. Haftung

Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren spätestens 3 Jahre nach Abschluss des Hauptvertrages.

5. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, ebenfalls für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

6. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Giessen.

7. Teilunwirksamkeit

Sollten einige Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.